Zusatzbremsleuchten im Top Case – per Gesetz verbotene Sicherheit

Heute habe ich die Ehre, meine Meinung über eine gesetzliche Bestimmung kund zu tun, die es Motorradfahrern verbietet, für sich selbst und auch für Andere eine höhere Sicherheit zu schaffen. Bevor ich jedoch über das Glanzstück deutscher Gesetzgebung ablästere, möchte ich mal zwei Verkehrssituationen konstruieren:

  • Landstraße, auf einer ziemlich langen Geraden
    Ein Motorrad überholt eine Kolonne Pkws und kann den Überholvorgang nicht bis zum vordersten Fahrzeug der Kolonne durchführen und sicher beenden. Folglich ist ein Wiedereinscheren in die Kolonne nötig. Zusätzlich dazu, daß der durch den Motorradfahrer beim „Reindrängeln“ möglicherweise zu geringe Abstand zum nun vorausfahrenden und nachfolgenden Fahrzeug umgehend von den beteiligten Fahrern korrigiert werden muß, entsteht plötzlich die Situation, daß die gesamte Kolonne wegen eines abbiegenden Fahrzeugs weiter vorne, stark abbremsen muß. Das Motorrad ist ausgerüstet mit einem großen Top Case, daß nun durch den geringen Abstand die ungehinderte Sicht auf das Bremslicht verdeckt oder durch seine voluminöse Bauform den Blick für einen Moment ablenkt. Das Fahrzeug hinter dem Motorrad wird dadurch die halbe Sekunde später abgebremst, die sonst ausgereicht hätte, um ein Auffahren noch zu vermeiden.
  • Stadtverkehr, Stop and Go im Berufsverkehr
    Aufgrund der Breite seines Motorrads verzichtet ein Motorradfahrer darauf, an der Schlange komplett vorbei zu fahren um sich vorne an der Ampel wieder einzureihen (Ja, daß mach ich sogar wirklich!). Hinter dem Motorrad steht ein sehr geduldiger Taxifahrer, also so einer, der gerade mit seinem 7-Sitzer Taxibus auf dem Weg zu einem Geschäftskunden ist, der in 10 Minuten 5 Leute am Flughafen haben will. Alternativ könnte es auch ein Lkw der örtlichen Müllabfuhr sein, dessen Fahrer für die 5 Kilometer zum Depot noch 3 Minuten bis zum Feierabend hat. Der Abstand zu dem vor diesen geduldigen Zeitgenossen stehenden Motorrad beträgt ungefähr 43 cm. Ok, sagen wir 1 Meter, weil die Zielbremsung für platzsparendes Anhalten etwas zu effektiv war. Die Ampel wird grün! Motorräder beschleunigen ja bekanntlich sehr gut. Daher können die beiden vorgenannten geduldigen Zeitgenossen ja schon mal die Motordrehzahl anheben um gemeinsam mit dem Motorrad unter Vollgas los zu brausen. Blöd ist nun, daß der Motorradfahrer vergessen hat runter zu schalten, dies natürlich feststellt und erst mal wieder bremst. Die Bremsleuchte ist aber nicht nur von dem schon im vorherigen Szenario erwähnten Top Case verdeckt, sondern durch den, „Ich latsch jetzt mal voll aufs Gas, damit ich auch noch über die Ampel komme“-Start der nachfolgenden Fahrer soweit reduziert, daß man sie sowieso nicht mehr sehen kann. Die Folge ist ein Jumpstart für das Motorrad und ein Freiflug für dessen Fahrer.

Beide Situationen sind nicht so weit hergeholt, ich bin sogar schon von einem Taxifahrer abgedrängt worden und hatte nur Glück, daß seine eigene Courage ihn verlassen hat und er von seinem Treiben abgelassen hat bevor es richtig gefährlich wurde.

Zurück aber zu den oben „entstandenen“ Gefahrensituationen und der Eingangs erwähnten Glanzleistung deutscher Gesetzgebung: Es gibt eine technische Lösung, die dafür sorgen könnte, daß derart unerwartet bremsende Motorräder dennoch deutlich und rechtzeitig erkannt werden, nämlich die Installation einer zusätzlichen, höher liegenden Bremsleuchte am Motorrad. Diese gibt es zum Beispiel unter dem Namen „E112 Brake Light Kit“ als original Nachrüstsatz für die Top Cases des italienischen Herstellers Givi. So können unter anderem das Maxia 3 E55 und das E46 mit diesen LED-Bremslichtern nachgerüstet werden.

Aber jetzt kommt es: §53, Absatz 2 Straßenverkehrszulassungsordnung besagt unter anderem: […] An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig […] Zu dieser Tatsache fällt mir echt nichts ein, was meine Gesichtsmimik beim lesen dieser Bestimmung beschreiben könnte. Jetzt könnte man ja sagen: „Ich riskiere eine Ordnungswidrigkeitsstrafe und bau mir die Dinger trotzdem ein, damit ich für mich und für Andere für mehr Sicherheit sorgen kann“. Das wäre durchaus denkbar, wenn sich Givi nicht dazu entschlossen hätte, aufgrund dieser deutschen Bestimmung den Verkauf des Bremslichtsatzes nach Deutschland komplett zu verweigern. Sie geht sogar so weit, daß den Verkäufern ihrer Produkte im Ausland der Versand dieser Bremslichter an eine deutsche Adresse untersagt wird.

Ich meine, daß die zusätzliche Sicherheit, die solche Zusatzbremsleuchten bieten, auch Motorrädern zugestanden werden sollte. Meinetwegen auch mit TüV Abnahme oder anderen akzeptablen Auflagen aber auf jeden Fall als legale Aufrüstung der Beleuchtung. Schließlich ist jeder verhinderte Unfall es wert, ein paar Stunden am Motorrad etwas nachzurüsten und manchmal muß man altertümliche Vorschriften fallen lassen, die sich nicht mehr am Zeitgeist und der Realisierbarkeit durch moderne Produktionsverfahren messen lassen können. Darum sage ich:

Weg mit dem Verbot zusätzlicher Bremsleuchten für Krafträder!

11 Gedanken zu „Zusatzbremsleuchten im Top Case – per Gesetz verbotene Sicherheit“

  1. Moin,

    die AKTUELLE Fassung des § 53 StVZO besagt, dass Krafträder ohne Beiwagen nur eine Schlussleuchte zu haben BRAUCHEN – heißt im Umkehrschluß: Sie dürfen auch mehr haben.

    Nach EG-Richtlinie 93/92/EWG (nebenbei: EU-Recht geht vor deutsches Recht) heißt es darüber hinaus explicit:

    Es ist erlaubt, zwei Rück/Bremslichter und Begrenzungsleuchten (Positionslichter vorn) zu montieren…

    Beste Grüße aus Köln

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    • HALLO ! HATE VOR KÜRZEM AUCH IN ÖSTERREICH NACHGEFORSCHT .
      DER TÜV SÜD EINER DER HÖCHSTEN STELLE UM DIE SICHERHEIT IM
      STRASSENVERKEHR . AUCH IN ÖSTERREICH VERBOTEN .
      WARUM HABE ICH NACHGEFORSCHT . HABE EIN ROLLER 125er . 28.06.20
      fuhr ich von Oberösterreich nach Vorarlberg ; Höhe Chiemsee-Deutsche Eck
      war das Unwetter . Ich kam in das Unwetter , Einige LKW führen ziemlich
      knapp auf . SCHEISSE . DRUM EIN ZWEITES BREMSLICHT .
      DAS SOLLTE GESEZTLICH ERLAUBT SEIN . BITTE WEITER GEBEN . LG

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  2. Hallo Ralf,

    danke für deine ausführlichen Hinweise. Die Information zu der EG Richtlinie war mir bisher zwar inhaltlich, aber nicht von der genauen Paragraphen-Benennung bekannt. Als ich Anfang Januar mit dem Motorrad zum Reifen wechseln war, konnte ich einen zufällig anwesenden TüV-Prüfer dazu befragen. Er hat auch tatsächlich zugestimmt, dass EINE weitere, also insgesamt 2 Bremsleuchten, zulässig wären. Allerdings sind die Zusatzbremsleuchten in Top Cases so integriert, dass jeweils eine Leuchteinheit rechts und links vom Verschluß verbaut sind. Er sagte mir dazu, daß er das als insgesamt 3 Bremsleuchten bewertet und dies damit wiederum nicht zulässig sei. Er äußerte sich auch dazu, daß andere seiner Kollegen diese Nachrüstung als zulässig werten könnten. Auf meine Einlassung, daß ich ja dann einfach das Original-Bremslicht abklemmen könnte, um der Vorschrift wieder zu entsprechen, erhielt ich, wie zu erwarten war, den Hinweis, daß ein vorhandenes Original Bremslicht immer funktionieren muß. In Anbetracht dieser Unsicherheit in der Auslegung der Zulässigkeit halte ich es für das Beste, wenn man ein entsprechend ausgestattetes Top Case benutzet, dieses zur TüV Vorstellung einfach daheim zu lassen.

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    • Hallo, Ich habe einen Aprilia Atlantic 500 Motorroller , der hat hinten rechts und links je ein Bremslicht und in der Beifahrerlehne noch ein Bremslichtband . Alles Serienmässig.

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  3. @ Ralf,
    die AKTUELLE Fassung des § 53 StVZO unter Punkt 2 besagt:

    „An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig.“

    Das ist leider eindeutig. Und für deutsche Polizisten und den TÜV zählen primär deutsche Gesetze.

    Und:
    Richtlinie 93/92/EWG geändert durch:

    Richtlinie 2000/73/EG der Kommission vom 22. November 2000

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  4. Es ist schon ein Kreuz mit der objektiven Sicherheit im Straßenverkehr, speziell bei uns Motorradfahrern !
    Einerseits gibt es unzählige wohlgemeinte Ratschläge von den verschiedensten Spezialisten und Politiker.
    Andererseits schreibt uns der Gesetzgeber vor, wie wir auf zusätzliche Sicherheit verzichten müssen.
    Beispiel:
    Vorschlag des Tragens einer Sicherheitsweste während des bikens … !
    Dieser Vorschlag geht an der Praxis vorbei, sobald man ein Topcase hinter sich her zieht.
    Was sieht man da noch von der wohlgemeinten Sicherheit.
    Wäre dann nicht die Sicherheitsweste gebündelt als ein zusätzliches Licht am hinteren Ende des überstehenden Teil’s, also dem Topcase in Form eines visuellen Signal gegeben.

    Ich denke mal ganz anders rum !!!
    Wenn uns die SVZO verbietet an unsere Sicherheit zu denken, dann lasst uns doch in unsere Nachbarländer schauen.
    Wird da nicht von uns Autofahrer verlangt, daß wenn wir bei einem äußeren Gepäckstück am Auto
    ( Fahrrad, Koffer oder sonstiges Sportgerät) mit einer zusätzlich unterschiedlich vorgeschriebenen Warntafel zu fahren haben – unter Androhung eines EU-Ordnungswidrigkeitsverfahren.
    Will man also den länderspezifischen Vorschriften nachkommen und ein gewisses Maß von Sicherheit beibehalten, würde ich sagen:
    EINBAUEN und bei deutschen Polizeikontrolle eine Sofortmaßnahme in Form von abschalten durchführen.

    Mit den besten Wünschen und dass ihr immer euer Ziel gesund erreicht

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  5. Topcase und Seitenkoffer gelten beim 2Rad als nicht zum Fahrzeug dazugehörend, sondern als Gepäck.
    Daher zählen Bremslichter im Topcase nicht als fest am Fahrzeug verbaut.
    Eine Taschenlampe im Seitenkoffer ist halt kein zusätzlicher Scheinwerfer.

    Es muss sichergestellt sein, das durch die Beleuchtung am Gepäck kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert oder beeinträchtigt wird.
    Das ist bei GIVI durch die Typenprüfung sichergestellt.

    Sollt der Tüf meckern über 2 Bremslichte am Topcase machst Du es ab und stellst es auf den Boden. 🙂

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  6. Hallo
    Ich habe seit 20 Jahren ein GIVI Simply 2 Top-Case auf meiner R1100GS
    mit eingebautem und funktionierendem Zusatsbremslicht !
    War jetzt am 24.03.2021 beim TÜV , wie immer in den 20 Jahren mit Top-Case ! Ich bin in den Jahren öfter von Prüfern gelobt worden für die zusätzliche Sicherheit ! aber jetzt steht da so ein Neuling und meint das Teil hätte ja keine Prüfnummer, das müsste ich abklemmen !
    Das ist für mich der blanke Hohn, denn jedes Auto hat heute ein zusätzliches Bremslicht ! Aber vor allem haben sowohl TÜV als auch Dekra seit 20 Jahren geschlafen denn ich war bei beiden !
    Gruß Hermann

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